Die schriftliche Steuerberater­prüfung

Mit einer Bestehens-Quote von über 80%*

Die Steuerberaterprüfung gilt in Deutschland als eine der anspruchsvollsten Prüfungen. 40-50 % aller Anwärter bestehen die Prüfung nicht im ersten Anlauf. Mit unserem zweieinhalb-jährigen Studium und der darin enthaltenen gezielten Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen haben wir es jedoch geschafft, die Bestehensquote unserer Studierenden auf über 80% anzuheben.


*2021: sogar 92,9% !

Unsere drei Erfolgsfaktoren

1

Sie erhalten Basisskripte zu allen Steuerarten, Bilanzierung und Verfahrensrecht (sogenannte Vorkursskripte). Sie müssen nichts mitschreiben und haben von Anfang an vollständige Unterlagen.

TIPP:

Bei sehr geringen Vorkenntnissen im Steuerrecht empfehlen wir diese schon vor dem ersten Semester durchzuarbeiten. Wir stellen die Vorskripte bereits nach dem Eignungsgespräch zur Verfügung. 

2

Sie bekommen über 50 sechsstündige Übungsklausuren (Einzelheiten s. Grafik u.) und zusätzlich ein Buch zur Klausurtechnik (HDS Verlag) sowie die Aufzeichnungen des Online-Abendlehrgangs zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung von Dr. Bannas. Die Klausurtechnik lernen Sie zudem insbesondere im 4. und 5. Semester in den Modulen Steuerlehre in Fällen I und II. 

3

Sie kontrollieren und überarbeiten Ihre Ergebnisse anhand von ausgepunkteten Lösungsskizzen (Kurzlösung und Langlösung). Außerdem erhalten Sie aufgezeichnete Nachbesprechungen der Klausuren aus dem Steuerberaterlehrgang von Dr. Bannas sowie ein Kompendium aller Inhalte zur Wiederholung.

Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 

Überblick vom 1.-5. Semester.

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Zulassungs­­­­voraussetzungen Steuerberaterprüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Steuerberaterexamen lauten für Studien-Absolventen im Allgemeinen wie folgt:

 

  • Haben Sie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit mind. 6 Semestern, benötigen Sie 3 Jahre Praxistätigkeit
  • Haben Sie haben ein abgeschlossenes Studium im Bereich Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit mind. 8 Semestern, benötigen Sie 2 Jahre Praxistätigkeit


Als Absolvent unseres Masterstudiengangs verfügen Sie über ein abgeschlossenes Studium mit mindestens 8 Semestern (Bachelor und Master zusammengerechnet) und benötigen somit formal 
2 Jahre Praxistätigkeit. Durch unser berufsbegleitendes Studienmodell sammeln Sie diese 2 Jahre Praxis aber bereits während des Studiums – und können somit direkt im Anschluss an den Master Taxation in die Steuerberaterprüfung gehen. Denn das Wichtige ist: Angerechnet wird dabei jede Tätigkeit nach dem ersten akademischen Abschluss, also i.d.R. Ihrem Bachelorabschluss. *


* Bei einer Wochen-Arbeitszeit von mind. 16h im Bereich Steuern- und Rechnungswesen. Gemeint sind damit die so genannten Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters, beispielsweise Buchführung und das Erstellen von Steuererklärungen und Abschlüssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die praktische Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit ausgeübt wird, solange sie die 16 Wochenstunden nicht unterschreitet.  

HINWEIS:
 
Weitere Einzelheiten zur Steuerberaterprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auch auf der Website von den Steuerlehrgängen Dr. Bannas oder direkt bei der Bundessteuerberaterkammer.
 

Die Prüfung

Die Steuerberaterprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung findet jährlich bundeseinheitlich an drei aufeinander folgenden Tagen der ersten vollen Oktoberwoche statt. An jedem Tag wird eine 6-stündige Klausur geschrieben. Pro Klausur werden sechs Zeitstunden angesetzt. Jede Klausur wird einzeln bewertet. Ist der Gesamtdurchschnitt aller drei Noten nicht schlechter als 4,5 werden die Teilnehmer zur mündlichen Prüfung zugelassen.


Zu Beginn des Folgejahres (i.d.R. ab Ende Januar / Anfang Februar) legen Sie anschließend die mündliche Prüfung ab. Der mündliche Teil setzt sich aus einem Kurzvortrag von circa fünf bis zehn Minuten sowie sechs Prüfungsgesprächsrunden zusammen. Die Inhalte entsprechen denen der schriftlichen Prüfung. Zusätzlich werden aktuelle Themen aus dem Steuerrecht abgefragt sowie Wirtschaftsrecht, Berufsrecht, BWL und VWL.

 

Für jede Runde erfolgt eine Bewertung, aus denen dann die Gesamtnote gebildet wird. Haben Sie zusammen mit dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung im Durchschnitt mindestens eine 4,15 erreicht, gilt die Prüfung als bestanden.


Antrag zur Prüfung

Den Antrag auf Zulassung stellen Sie im 5. und damit letzten Semester (Stichtag ist regemäßig der 30.04.) bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer. Im darauffolgenden Oktober, also unmittelbar nach Abschluss Ihres Masterstudiums, findet dann der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung statt. 
 

Studien­beratung
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